S-RENT ABBRUCHTECHNIK Mietbedingungen
Zwischen dem Vermieter S-RENT ABBRUCHTECHNIK und dem Mieter wird unter Zugrundelegung der allgemeinen Gescha¨ftsbedingungen des Mietvertrages der Firma S-RENT ABBRUCHTECHNIK folgender Vertrag geschlossen:
1. Mietsache, Mietdauer, Mietpreis, Mietzahlung, Sicherung der Mietschuld
Den Mietpreisen fu¨r die nachfolgend im einzelnen aufgefu¨hrten Mietsachen liegen folgende Zeiten zugrunde:
- je Tag bis zu 8 Stunden,
- je Woche bis zu 40 Stunden,
- je Monat bis zu 176 Stunden.
Zusa¨tzlich werden zuzu¨glich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt:
- Reinigung bei Ru¨ckgabe von verschmutzten Maschinen
- 1,8 – facher Mietpreis bei 2 – schichtigem Betrieb
- 2,4 – facher Mietpreis bei 3 – schichtigem Betrieb
2. Anlieferung, Abholung, Bereitstellung, Einsatzort, Einsatzzweck
Die Anlieferung / Abholung der unter Punkt 1 na¨her aufgefu¨hrten Mietsachen erfolgt
3. Wartung und Service
Die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes sowie Scha¨den durch unsachgema¨ße Bedienung des Mietgegenstandes hat der Mieter auf seine Kosten durchzufu¨hren. Dabei ist der Mieter verpflichtet, die Ersatzteile und Montageleistungen der Firma S-RENT ABBRUCHTECHNIK in Anspruch zu nehmen.
4. Scha¨den durch Benutzung der Mietsachen oder Diebstahl, Vandalismus und Gewaltscha¨den.
Bei Diebstahl oder Vandalismus sowie Gewaltscha¨den an der Mietmaschine haftet ausschließlich der Mieter. Fu¨r Scha¨den bei Dritten, durch Benutzung der Mietsachen vom Mieter, haftet der Mieter.
5. Ru¨ckgabe bzw. Ru¨ckholung
Die Ru¨ckgabe erfolgt am Ort Hu¨nstetten. Die Freimeldung gema¨ß § 9 Nr. 1 der Allgemeinen Gescha¨ftsbedingungen hat 24 Stunden vor Ru¨cklieferung zu erfolgen.
Stand Mai 2018