S-RENT ABBRUCHTECHNIK Mietbedingungen

Zwischen dem Vermieter S-RENT ABBRUCHTECHNIK und dem Mieter wird unter Zugrundelegung der allgemeinen Gescha¨ftsbedingungen des Mietvertrages der Firma S-RENT ABBRUCHTECHNIK folgender Vertrag geschlossen:

1. Mietsache, Mietdauer, Mietpreis, Mietzahlung, Sicherung der Mietschuld

Den Mietpreisen fu¨r die nachfolgend im einzelnen aufgefu¨hrten Mietsachen liegen folgende Zeiten zugrunde:

  • je Tag bis zu 8 Stunden,
  • je Woche bis zu 40 Stunden,
  • je Monat bis zu 176 Stunden.

Zusa¨tzlich werden zuzu¨glich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt:

  • Reinigung bei Ru¨ckgabe von verschmutzten Maschinen
  • 1,8 – facher Mietpreis bei 2 – schichtigem Betrieb
  • 2,4 – facher Mietpreis bei 3 – schichtigem Betrieb

2. Anlieferung, Abholung, Bereitstellung, Einsatzort, Einsatzzweck

Die Anlieferung / Abholung der unter Punkt 1 na¨her aufgefu¨hrten Mietsachen erfolgt

3. Wartung und Service

Die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes sowie Scha¨den durch unsachgema¨ße Bedienung des Mietgegenstandes hat der Mieter auf seine Kosten durchzufu¨hren. Dabei ist der Mieter verpflichtet, die Ersatzteile und Montageleistungen der Firma S-RENT ABBRUCHTECHNIK in Anspruch zu nehmen.

4. Scha¨den durch Benutzung der Mietsachen oder Diebstahl, Vandalismus und Gewaltscha¨den.

Bei Diebstahl oder Vandalismus sowie Gewaltscha¨den an der Mietmaschine haftet ausschließlich der Mieter. Fu¨r Scha¨den bei Dritten, durch Benutzung der Mietsachen vom Mieter, haftet der Mieter.

5. Ru¨ckgabe bzw. Ru¨ckholung

Die Ru¨ckgabe erfolgt am Ort Hu¨nstetten. Die Freimeldung gema¨ß § 9 Nr. 1 der Allgemeinen Gescha¨ftsbedingungen hat 24 Stunden vor Ru¨cklieferung zu erfolgen.

Stand Mai 2018

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